Basisrente
Die Basisrente umgangssprachlich Rürup Rente, ist ein Produkt für die Altersvorsorge. Sie wurde nach dem Ökonom Bert Rürup bezeichnet. Die Basisrente wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge für Selbstständige eingeführt. Sie ist ein Bestandteil der 1. Schicht unseres Altersvorsorge Systems. Dort befinden sich ebenfalls die gesetzliche Rentenversicherung sowie Beamtenversorgungen und Berufsständige Versorgungen.
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Steuerliche Betrachtung – in der Einzahlungsphase
Während der Ansparphase können die Beiträge bis zu einem jährlichen Höchstbeitrag als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2023 liegt der Höchstbeitrag für Ledige bei 26.528 €. Die Beiträge können seit dem 01.01.2023 zu 100 % abgesetzt werden. Beispiel 100 mtl. bei 1.200 € Einzahlung 60.000 € Brutto – vkb.de
Förderquote 37 % aber Hoher Garantieanteil und dadurch weniger Rendite. Jetzt heißt es verzichtet man auf staatliche Förderungen oder doch lieber Rendite?
Steuerliche Betrachtung – in der Auszahlungsphase
Doch wie sieht es in der Auszahlungsphase aus? Das ist der Punkt, der oft nicht genannt wird.
Grundsätzlich müssen die Zahlungen aus der Rürup Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden – aber Achtung wer eine Zahlung aus der Basisrente bezieht, muss auch im Alter eine Steuererklärung abgeben. Der steuerliche Anteil folgt dabei einer Staffelung. Bei einem Renteneintritt 2023 z.B. liegt der Anteil bei 83%. 2040 soll dieser Anteil auf 100 % steigen, d.h. wer 2040 in Ruhestand geht, muss seine Rürup Rente komplett versteuern. Da es andere Vorsorgeprodukte mit steuerlichen Vorteilen gibt solltest du das auf jeden Fall prüfen.
Vorteile
- Lebenslange Rente: Im Ruhestand bekommt man eine lebenslange Rente aus dem Vertragsguthaben gezahlt
- Steuerliche Ansetzbarkeit: Beiträge zu 100 % in der Ansparphase steuerlich ansetzbar, es senkt somit das zu versteuernde Einkommen
- Beiträge sind Hartz IV/ Bürgergeld sicher. Somit gilt diese nicht als Vermögen, welches bei Bedürftigkeit veräußert werden müsste, um überhaupt Bürgergeld zu bekommen.
- Man hat eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge, das bedeutet ihr bekommt definitiv die eingezahlten Beiträge als monatliche Verrentung wieder ausgezahlt. Dieses Geld/ Kapital ist zugesichert.
Nachteile
- Kein Hinterbliebenenschutz. Man kann das Geld nicht auf jemand anderen übertragen oder vererben. Falls man während der Ansparphase stirbt, profitieren davon die Versicherer
- Keine Flexibilität da man nicht vor 67 Jahren an den Vertrag ran kann „Zwangssparen“ während der Vertragslaufzeit kommt man nicht an sein Geld.
- Kein Kapitalwahlrecht, man bekommt nur eine monatliche Rente
- Hohe Kosten. Anbieter mit hohen Kosten im Vertrag vernichten die Rendite
- Keine Kündigung des Vertrags möglich, möglich ist nur eine Beitragsfreistellung. Verträge laufen immer bis zum Renteneintrittsalter
- Langlebigkeitsrisiko. Damit sich eine Basisrente finanziell rechnet, muss man meist sehr lange – oft über die Lebenserwartung hinaus – leben
Für wen geeignet?
- Arbeitnehmer mit hoher Steuerlast z.B. Einkommen 100.000 Euro
- Generation 50+ -> Rente nahes Alter die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen
- Selbstständige die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen -> Insolvenzgeschützte Altersvorsorge – Ansprüche aus einer Basisrente sind unpfändbar und damit nicht dem Insolvenzverwalter zugänglich
Für wen nicht geeignet?
- Die meisten Angestellte mit normalen und leicht überdurchschnittlichen Einkommen
- Menschen mit langem Anlagehorizont 20+ Jahre
- Junge Selbstständige die wenig verdienen und Selbstständige mit geringem Einkommen, die Beiträge nicht langfristig aufbringen können, lohnt sich der Vertrag nicht. Sie profitieren kaum oder gar nicht von Steuervorteilen
Fazit
Bei der Beurteilung der Basisrente wird meist nur die Steuerersparnis in der Ansparphase berücksichtigt. Doch diese Betrachtung greift bei weitem zu kurz. Denn gerade in der Auszahlungsphase führen die Verrentung sowie die nachgelagerte Besteuerung gegenüber einer privaten Rentenversicherung zu erheblichen Nachteilen.
Damit eine Basisrente (Rürup-Rente) sich rechnet muss man schon weit über 100 Jahre alt werden. Der Grund ist der niedrige Rentenfaktor aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und die zugrunde gelegten ungünstigen Sterbetafeln.
Insbesondere bei niedrigeren Einkommen reduziert sich noch zusätzlich der Steuervorteil der Basisrente in der Ansparphase, was eine Altersvorsorge in Form einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung begünstigt.
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